Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beimessung eines deklaratorischen Charakters einer eine gesetzliche Regelung nur eingeschränkt wiedergebenden Klausel i.R.e. Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedinungen; Entstehen einer unangemessenen Benachteilung im Falle einer unvollständigen Wiedergabe und Bezugnahme ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Vereinbarkeit von Bestimmungen der AGB eines Gasversorgungsunternehmens mit Vorschriften der GasGVV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.11.2007 - 12 O 163/07
- OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07
Diese Rechtsprechung hat der BGH in der Entscheidung vom 13.12.2006 (NJW 2007, 1054, 1056) bestätigt, allerdings die Voraussetzungen eines Lösungsrechts des Kunden - enger - gefasst: Ein angemessener Ausgleich setzt voraus, dass der Kunde vorab über die beabsichtigte Preiserhöhung informiert wird und sich vom Vertrag lösen kann, bevor sie wirksam wird (BGH NJW 2007, 1054, 1056).Den Erwägungen der Beklagten auf Seiten 6 - 8 ihres Schriftsatzes vom 29.10.2008 ist schon deshalb nicht zu folgen, weil die Beklagte dabei außer acht lässt, dass nach der Rechtsprechung für einen angemessenen Ausgleich zu fordern ist, dass der Kunde vorab über die beabsichtigte Preiserhöhung informiert wird und sich vom Vertrag lösen kann, bevor sie wirksam wird (BGH NJW 2007, 1054, 1056).
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07
Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer AGB, die unzulässig wäre, liegt ausnahmsweise nicht vor, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt und wenn bei Weglassen des unwirksamen Teils eine rechtlich zulässige und sinnvolle Regelung verbleibt (BGH NJW 2001, 292, 294). - OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07
Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07
Diese Auffassung vertritt das OLG Oldenburg im Urteil vom 05.09.2008 (12 U 49/07), die Revision ist zugelassen. - BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83
Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07
Zu Unrecht vertritt die Beklagte auf Seite 2 ihres nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes vom 29.10.2008 die Ansicht, ihre Klausel sei als rein "deklaratorisch" zu verstehen und damit nach BGH NJW 1984, 2161 einer Inhaltskontrolle entzogen.
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08
Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens
Das Berufungsgericht (OLG Brandenburg, OLGR 2009, 275) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - AG Brandenburg, 16.10.2017 - 31 C 10/17 Es muss vielmehr darüber hinaus hinreichende Aussicht bestehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt oder aber der Kunde - hier der Beklagte - muss nachweisen , dass die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere ihrer Zuwiderhandlung stehen ( OLG Brandenburg , OLG-Report 2009, Seiten 275 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 18.05.2011, Az.: 34 C 56/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 13407 ).
- AG Brandenburg, 24.06.2009 - 34 C 106/08
Arbeit & Soziales - Unverhältnismäßige Gasversorgungsunterbrechung - Hartz IV
Mit der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 GasGVV soll die Grundversorgung des Kunden soweit als möglich sichergestellt und eine Unterbrechung unter den geregelten Einschränkungen nicht zugelassen werden (OLG Brandenburg, OLG-Report 2009, Seiten 275 ff.). - LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09
Energielieferungsvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Dann aber führt die Klausel schon deshalb zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie von der Regelung des § 17 StromGVV bzw. GasGVV, die "Gesetze" im Sinne der vorgenannten Vorschrift sind (…vgl. Palandt-Grüneberg, a. a. O., § 307 Rdnr. 26), abweicht (vgl. OLGR Brandenburg 2009, 275 ff., zitiert nach Juris, Rdnrn. 32, 40).